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            <title>Mitgliederversammlung 17.1.2019: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 17.1.2019: Alles</title>
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                        <title>S2: Wahlverfahren Kommunalwahl</title>
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                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 03.01.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Streichung „Kommunalwahlen“ in § 7 Absatz 1 Satz 1</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Einfügung eines Punkt 3 in § 7:<br><br>
&quot;a) Die Wahlen zur Aufstellung von Listen für den Stadtrat und die Ortschaftsräte erfolgen getrennt nach Wahlkreisen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes eine Votenvergabe für die ersten bis zu drei Listenplätze jedes Wahlkreises durchführen. Die Aufstellung aller Kandidat*innen erfolgt in einer Wahlversammlung. Dabei wird jeder Platz der jeweiligen Liste einzeln gewählt. Liegt für jeden Platz einer Liste nur jeweils eine Bewerbung vor, kann eine Blockwahl durchgeführt werden. Dabei kann für jede(n) Bewerber*in jeweils gesondert mit ja/nein/Enthaltung gestimmt werden.<br><br>
b) Bei der Votenvergabe und bei der endgültigen Besetzung der Listen für die Stadtratswahl soll in mindestens der Hälfte aller Wahlkreise der Listenplatz 1 mit einer Frau besetzt werden. Auf jeder Liste sollen insgesamt mindestens 50 % der Plätze mit einer Frau besetzt werden.<br><br>
c) Die Kommunalwahllisten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen auch BewerberInnen offen, die nicht Mitglied des Kreisverbandes sind.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung in ihrer aktuellen Form enthält eine Formulierung, dass die Aufstellung der Kommunalwahlkandidat*innen in Listenwahl durchzuführen ist. Das ist jedoch nicht möglich, da es sich kommunalrechtlich um jeweils einzelne Plätze in den Wahlkreisen handelt. Es ist also eine Einzelwahl durchzuführen, die unter den genannten Umständen zu einer Blockwahl zusammengefasst werden kann. Wird vorab eine Besetzung der ersten Listenplätze vorgenommen, stellt dies lediglich eine Votenvergabe dar. In der Wahlversammlung muss gewährleistet sein, dass sich jedes Mitglied auf jeden Platz bewerben kann. Ansonsten könnte die Aufstellung rechtswidrig und anfechtbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Frauenquote findet sich in der bisherigen Satzung eine Formulierung, die der Klarstellung bedarf. Auch hier gilt, dass die Bewerbung auf jeden Platz jeder Person in der Wahlversammlung grundsätzlich freistehen muss. Mit dem Kommunalrecht vereinbar ist lediglich eine Soll-Vorschrift, die eine paritätische Besetzung der Listen anstrebt. Eine solche Formulierung wird hier vorgeschlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher fehlt in der Satzung eine Klarstellung, dass auch Parteilose auf unseren Listen kandidieren können. Das ist zwar schon länger der Fall, soll nun aber auch in der Satzung verankert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Jan 2019 11:35:53 +0100</pubDate>
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                        <title>S1: Fristen für Änderungsanträge</title>
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                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 03.01.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen in § 5 Mitgliederversammlungen neuer Punkt 8b:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Änderungsanträge können nur bis zum Eintritt in die Mitgliederversammlung gestellt werden. Für die Erarbeitung des Kommunalwahlprogramms kann der Kreisvorstand die Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen auf bis zu 7 Tage vor der Mitgliederversammlung verkürzen, die Frist ist mit der Erstversendung des Antrages bekannt zu geben. Änderungsanträge zu zugelassenen Dringlichkeitsanträgen können bis zum Eintritt in die Debatte gestellt werden. Änderungsanträge sollen in elektronischer Form gestellt werden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher enthält die Satzung anders als die Satzung des Landes- und des Bundesverbandes keinerlei Antragsschluss für Änderungsanträge zu Anträgen auf Mitgliederversammlungen. Es ist bisher auch während der Debatte noch möglich, Änderungsanträge zu stellen. Den Antragsteller*innen ist es dann häufig nicht mehr möglich, mit den Änderungsanträgen angemessen umzugehen, sie also entweder zu übernehmen, zu modifizieren oder zur Abstimmung zu stellen. Die Debatte wird auf diese Weise häufig sehr unübersichtlich und für unsere Mitglieder nur noch schwer nachvollziehbar. Deshalb sollen die Anträge nach Möglichkeit vor der Mitgliederversammlung gelesen und die Änderungsanträge gestellt werden. Da der Antragsschluss für reguläre Anträge 10 Tage vor der Mitgliederversammlung liegt, bleibt genügend Zeit zum Stellen von Änderungsanträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insbesondere bei Wahlprogrammen sollte große Sorgfalt auf den Text gelegt werden. Das Programm ist unser Aushängeschild im Wahlkampf. Es wird in der Regel in umfangreichen Sitzungen und Diskussionen von den Arbeitsgemeinschaften unter Mitwirkung vieler Beteiligter erarbeitet. Der Vorstand oder eine andere ehrenamtlich arbeitende Programmgruppe legt dann einen Text vor. Zu diesem sind Änderungsanträge möglich. Um in einem geordneten Verfahren zwischen den ehrenamtlich Tätigen (AG-Leiter*innen, Antragsteller*innen und Vorstand) zu kommen, wird etwas Zeit benötigt, da erfahrungsgemäß sehr viele Änderungsanträge gestellt werden. Ziel ist, dass möglichst viele Anregungen übernommen und eingearbeitet werden können. Dafür werden einige Tage benötigt. Der jeweilige Vorstand soll deshalb eine Frist von bis zu 7 Tagen setzen können. Selbstverständlich soll das Verfahren transparent statt finden, die Frist frühzeitig mitgeteilt und genügend Zeit für das Stellen von Änderungsanträgen gelassen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Jan 2019 11:24:15 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>